Tierschutz macht Schule

Letztes Update: 20. Januar 2010

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Tierschutz im Grundgesetz: Ja! - Und in der Schule?

Als erstes Land in der EU hat Deutschland den Tierschutz ins Grundgesetz aufgenommen und damit zum Staatsziel erhoben. Durch die Ergänzung der Worte "und die Tiere" in Artikel 20a GG erstreckt sich der Schutzauftrag seitdem auch auf die Tiere. Dem ethischen Tierschutz wird damit Verfassungsrang verliehen. In der schulischen Praxis spiegelt sich diese wesentliche Veränderung bislang kaum oder gar nicht spürbar wieder. Dies soll sich zukünftig ändern.

Die Mensch-Tier-Beziehung in eine positive Entwicklung überführen

Die Beziehung des Menschen zu den Tieren ist von Ambivalenz geprägt, die sich auch im Schulalltag abzeichnet. Im Spektrum von Umwelt- und Naturschutz, Ökologie und Nachhaltigkeit, Gesundheitserziehung und Verbraucherschutzbildung, sozialer und interkultureller Kompetenzentwicklung sowie tierethischer und allgemeiner Wertorientierungen bietet das Projekt die Möglichkeit, Kinder und Jugendliche für einen respektvollen Umgang sowohl mit der Tierwelt insgesamt als auch miteinander zu sensibilisieren. Tierschutz als "Erziehung zur Menschlichkeit" versteht sich dabei als umfassendes Anliegen und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Gewaltprävention und zur Ausbildung von Verantwortung gegenüber Schwächeren.

Tierschutz und alle damit verbundenen Bestrebungen sollen aber nicht als Mittel zum Zweck dienen. Daher ist dem Projekt eine tiefgreifende ethische Dimension immanent. Neben der Vermittlung von Wissen und Fakten über den artgerechten Umgang mit Haustieren kommen auch (Ursachen und Folgen von) Tierquälerei und Möglichkeiten der Prävention sowie die Nutztierhaltung zur Sprache und es werden Alternativen aufgezeigt.

Auszug aus dem Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
(Schulgesetz NRW – SchulG)
Vom 15. Februar 2005
(GV. NRW. S. 102)
zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Juni 2008
(GV. NRW. S. 486)

§ 2
Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule

(2) (...) Die Jugend soll erzogen werden im Geist der Menschlichkeit, der
Demokratie und der Freiheit, zur Duldsamkeit und zur Achtung vor der
Überzeugung des anderen, zur Verantwortung für Tiere und die Erhaltung
der natürlichen Lebensgrundlagen, in Liebe zu Volk und Heimat, zur Völkergemeinschaft
und zur Friedensgesinnung.


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